Kies- und Sandabbau im Grundwasser

Die Herstellung eines Gewässers (z.B. durch Kies- oder Sandabbau), die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bzw. Plangenehmigungsverfahrens.

Kontakt
  • Anja Eschig
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6193
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Matthias Stuber
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6002
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  • Nina Zwölfer
    Sachbearbeitung
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    Gewässerbenutzung

    Die vorübergehende Freilegung von Grundwasser zum Zwecke der Kies- oder Sandausbeute bedarf einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis.

    Im Rahmen der Erlaubnisverfahren ist unter anderem zu prüfen, ob das Ausbauvorhaben den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht.

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