Kies- und Sandabbau im Grundwasser

Die Herstellung eines Gewässers (z.B. durch Kies- oder Sandabbau), die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bzw. Plangenehmigungsverfahrens.

Kontakt
Jessica Janu
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
phone 0906 74-6357
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Karolin Lanzel
Sachbearbeitung
phone 0906 74-3689
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Steffen Sonnenleitner
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6011
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Matthias Stuber
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6002
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