Kies- und Sandabbau im Grundwasser
Die Herstellung eines Gewässers (z.B. durch Kies- oder Sandabbau), die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bzw. Plangenehmigungsverfahrens.
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
phone 0906 74-6193
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Gewässerbenutzung
Die vorübergehende Freilegung von Grundwasser zum Zwecke der Kies- oder Sandausbeute bedarf einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis.
Im Rahmen der Erlaubnisverfahren ist unter anderem zu prüfen, ob das Ausbauvorhaben den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht.