Kleinkläranlagen

Anwesen, die ihr Abwasser nicht über eine öffentliche Abwasseranlage entsorgen können, müssen das Abwasser in einer mechanisch-vollbiologischen Kleinkläranlage reinigen, bevor es in ein Gewässer eingeleitet werden kann.

Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik bestehen meist aus einer mechanischen Reinigungsstufe und einer nachgeschalteten biologischen Abwasserbehandlungsstufe. Das Abwasser wird zunächst in eine Grube geleitet, in der sich die festen Inhaltsstoffe absetzen; die gelösten organischen Inhaltsstoffe werden in einer nachgeschalteten biologischen Reinigungsstufe durch Mikroorganismen abgebaut. Müssen im Einzelfall weitergehende Reinigungsanforderungen erfüllt werden (z. B. Stickstoffelimination, Phosphorelimination, Abwasserhygienisierung), so sind aufwändigere Kleinkläranlagen zu errichten und zu betreiben.

Kontakt
  • Handan Bayhan
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-264
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
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