Niederschlagswasserbeseitigung

Das von Niederschlägen gesammelt aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende Wasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden.

Kontakt
  • Ludwig Schwarm
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-265
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Sophie Spenninger
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6167
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
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