Öffentliche Wasserversorgung, Notbrunnen

Für die Entnahme von Grundwasser ist ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Am Ende der Verfahren werden in der Regel so genannte Bewilligungen bzw. gehobene Erlaubnisse durch das Landratsamt Donau-Ries – Fachbereich Wasserrecht - erteilt, die regelmäßig für einen Zeitraum von 30 Jahren ausgesprochen werden.

Außerdem ist die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes zum Schutz des Trinkwasservorkommens erforderlich.

Kontakt
  • Anja Eschig
    Stellvertretende Fachbereichsleiterin
    phone 0906 74-6193
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Karolin Lanzel
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-3689
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Steffen Sonnenleitner
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6011
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Matthias Stuber
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6002
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
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