Öffentliche Wasserversorgung, Notbrunnen

Für die Entnahme von Grundwasser ist ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Am Ende der Verfahren werden in der Regel so genannte Bewilligungen bzw. gehobene Erlaubnisse durch das Landratsamt Donau-Ries – Fachbereich Wasserrecht - erteilt, die regelmäßig für einen Zeitraum von 30 Jahren ausgesprochen werden.

Außerdem ist die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes zum Schutz des Trinkwasservorkommens erforderlich.

Kontakt
Anja Eschig
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6193
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Jessica Janu
Fachbereichsleitung
phone 0906 74-6357
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Karolin Lanzel
Sachbearbeitung
phone 0906 74-3689
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Steffen Sonnenleitner
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6011
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Matthias Stuber
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6002
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de

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