Schadensfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Hat sich ein Ölunfall oder ein Unfall mit anderen wassergefährdenden Stoffen ereignet, so leiten Sie bitte folgende Sofortmaßnahmen ein:

  • Verständigen Sie über Notruf die Feuerwehr oder die nächste Polizeidienststelle. Diese entscheidet vor Ort, ob und welche anderen Fachstellen hinzu gerufen werden müssen.
  • Machen Sie möglichst genaue Angaben, was ausgelaufen ist: Wo Was Wie viel?
  • Verhindern Sie, wenn möglich, das weitere Auslaufen (z.B. Heizung abschalten, schadhaften Behälter abdichten).
  • Verhindern Sie, wenn möglich, das weitere Ausbreiten (z.B. mit Ölbindemittel, Sand, Sägespänen).
  • Verschließen bzw. verstopfen Sie wenn möglich Einläufe in die Kanalisation, Lichtschächte usw.
  • Warten Sie auf das Eintreffen der Feuerwehr.
  • Achten Sie darauf, sich selbst nicht zu gefährden.
  • Bei einem Ölunfall berät Sie Ihr Wasserwirtschaftsamt Donauwörth.
Kontakt
  • Anja Eschig
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6193
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Ludwig Schwarm
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-265
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Nina Zwölfer
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-644
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Sophie Spenninger
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6167
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
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    Das Landratsamt hat nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen für die Erhaltung und Wiederherstellung eines einwandfreien Zustands des Bodens und der Gewässer zu sorgen. Dazu können insbesondere das Ausheben, Wegschaffen und Entsorgen des mit wassergefährdenden Stoffen verschmutzten Erdreichs sowie Überwachungsmaßnahmen gehören, wobei diese Maßnahmen in erster Linie vom Verursacher durchzuführen bzw. zu veranlassen sind. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth unterstützt - fachlich beratend - das Landratsamt bei der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen.

    Weitere Schlagworte: Sofort- und Folgemaßnahmen bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen

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