Schifffahrtsgenehmigungen und Zulassung von Booten

Weitestgehend ist die Ausübung des Wassersports dem Gemeingebrauch zuzuordnen. Grundsätzlich ist auf allen Seen die Ausübung von Wassersport grundsätzlich möglich.

Allerdings kommt auch der Verkehr auf unseren Seen und Flüssen längst nicht mehr ohne gesetzliche Reglementierung aus. Auch für die Gewässer im Landkreis Donau-Ries gilt die Bayerische Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV).

Grundsätzlich verboten ist

  • das Befahren der Flüsse und Seen mit Verbrennungsmotorbooten
  • das Übernachten auf den Booten

An Gewässern, die nicht allgemein zur Schifffahrt zugelassen sind, darf die Schifffahrt nur mit Genehmigung des Landratsamtes Donau-Ries – Fachbereich Wasserrecht - ausgeübt werden.

Ergänzende Regelungen enthält die Bayerische Schifffahrtsverordnung.

Kontakt
  • Anja Eschig
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6193
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Matthias Stuber
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6002
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Nina Zwölfer
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-644
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Weitere Schlagworte: Schifffahrtsgenehmigungen und Zulassung von Booten

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.