Wassergefährdende Stoffe

Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wassergefährdende Stoffe sind im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen. Dabei sind diese Stoffe heute im täglichen Leben anzutreffen, das Vorkommen reicht vom Haushalt – Landwirtschaft – Gewerbe bis hin zur Industrie. Wasch- und Putzmittel zählen dabei ebenso zu den wassergefährdenden Stoffen, wie Dünger, Lösemittel, Heizöl, etc. Aus diesem Grund ist jedermann verpflichtet, mit diesen Stoffen achtsam und ordnungsgemäß umzugehen.

Zum Schutz der Umwelt und Gesundheit werden Stoffe auf ihre Gefährlichkeit hin untersucht und eingestuft. Ein wichtiges Kriterium ist die Einstufung nach ihrer Wassergefährdung; unterschieden werden drei Wassergefährdungsklassen (WGK).

Kontakt
Andreas Schmutz
Sachbearbeitung
phone 0906 74-3721
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Stefanie Gutmair
Sachbearbeitung
phone 0906 74-3624
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de

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