Wasserschutzgebiete

Dem Schutz des Trinkwassers muss höchste Priorität eingeräumt werden. Damit dieser Schutz auch sichergestellt ist, bedarf es der Einrichtung von Wasserschutzgebieten. Diese werden in unterschiedlicher räumlicher Ausdehnung um die öffentlichen Trinkwasserbrunnen amtlich festgesetzt. Die räumliche Ausdehnung solcher Wasserschutzgebiete ist von der Fließrichtung und der Geschwindigkeit des Grundwassers abhängig. In Wasserschutzgebieten werden Handlungsweisen reglementiert, die den Schutz unseres Trinkwassers in vollem Umfang gewährleisten.

Kontakt
Jessica Janu
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
phone 0906 74-6357
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Karolin Lanzel
Sachbearbeitung
phone 0906 74-3689
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Steffen Sonnenleitner
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6011
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
Matthias Stuber
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6002
mail wasserrecht@lra-donau-ries.de

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Weitere Informationen

Dieses Amtsblatt enthält die Verordnung des Landratsamtes Donau-Ries über das Wasserschutzgebiet der Stadt Rain für den Brunnen 5

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