Wasserschutzgebiete

Dem Schutz des Trinkwassers muss höchste Priorität eingeräumt werden. Damit dieser Schutz auch sichergestellt ist, bedarf es der Einrichtung von Wasserschutzgebieten. Diese werden in unterschiedlicher räumlicher Ausdehnung um die öffentlichen Trinkwasserbrunnen amtlich festgesetzt. Die räumliche Ausdehnung solcher Wasserschutzgebiete ist von der Fließrichtung und der Geschwindigkeit des Grundwassers abhängig. In Wasserschutzgebieten werden Handlungsweisen reglementiert, die den Schutz unseres Trinkwassers in vollem Umfang gewährleisten.

Kontakt
  • Anja Eschig
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6193
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Matthias Stuber
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6002
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
  • Nina Zwölfer
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-644
    mail wasserrecht@lra-donau-ries.de
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    Weitere Schlagworte: Wasserschutzgebiete

    Weitere Informationen

    Dieses Amtsblatt enthält die Verordnung des Landratsamtes Donau-Ries über das Wasserschutzgebiet der Stadt Rain für den Brunnen 5

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