Ausbildungsförderung - BAföG und Aufstiegs-BAföG

Im Rahmen des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) besteht für den Besuch von Berufsfachschulen sowie weiterführenden Schulen ein Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Nach den Bestimmungen des AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) werden Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsfortbildungen durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt unterstützt (Aufstiegs-BAföG).

Kontakt
  • Amt für Ausbildungsförderung
    Fachbereich Sozialwesen
    phone 0906 74-1504
    mail bafoeg@lra-donau-ries.de
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