Aufstiegs-BAföG - Aufstiegsfortbildungsförderung
Nach den Bestimmungen des AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) werden Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsfortbildungen durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt unterstützt (Aufstiegs-BAföG).
Zu den Fördermöglichkeiten finden auch Sprechtage beim Bürgerservice des Landratsamtes in Nördlingen, Bürgermeister-Reiger-Straße 5, statt. Die konkreten Termine für die Sprechtage werden auf der Internetseite des Landratsamtes und in der örtlichen Presse bekanntgegeben.
Aufstiegs-BAföG:
Kontakt
Weitere Schlagworte: Aufstiegs-BAföG