Alle Arten von Urkunden und Bescheinigungen, die im Landratsamt selbst oder in den Standesämtern oder den Pass- und Meldebehörden im Landkreis Donau-Ries ausgestellt wurden. Das sind zum Beispiel:
- Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde
- Bescheinigung über die Namensführung
- Beglaubigte Kopien sonstiger Dokumente (z.B. Schulzeugnisse): die Echtheit von Dokumenten, die nicht direkt von Standesämtern oder Pass- und Meldebehörden ausgestellt wurden (wie beispielsweise Schulzeugnisse), kann das Landratsamt nicht direkt beglaubigen, da uns keine Unterschriftenprobe z.B. des Schuldirektors vorliegt. Von solchen Dokumenten können Sie in Ihrer Pass- und Meldebehörde eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen. Dabei bestätigt der Mitarbeiter in der Pass- und Meldebehörde die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Diese Bestätigung wird dann im Landratsamt vorbeglaubigt und anschließend – wie unter 3. beschrieben – von uns an die Regierung von Schwaben zur Anbringung einer Apostille / Legalisation weitergeleitet. Die Beglaubigung sagt in diesem Fall nichts über den Inhalt des Dokuments aus, sondern bestätigt lediglich, dass die beglaubigte Kopie und das Original identisch sind!
- Was kostet eine Vorbeglaubigung?
Die Vorbeglaubigung wird nicht gesondert in Rechnung gestellt. Sie erhalten also vom Landratsamt Donau-Ries keine Rechnung o.Ä.. Die Ausstellung der Apostille / Legalisation kostet pro Dokument 25,-- € (ggf. zzgl. Versandkosten) und wird von der Regierung von Schwaben in Rechnung gestellt. Die Rechnung erhalten Sie üblicherweise zusammen mit Ihrem beglaubigten Dokument.
- Wie läuft eine Vorbeglaubigung ab?
Bei der Vorbeglaubigung bestätigt das Landratsamt die Echtheit der Unterschrift derjenigen Person, die die auf Ihrem Dokument unterschrieben hat (z.B. die Standesbeamtin, die Ihre Eheurkunde ausgestellt hat). Dieses vom Landratsamt vorbeglaubigte Dokument wird dann an die Regierung von Schwaben weitergeschickt, die dann schließlich die Apostille / Legalisation anbringt und das apostillierte/legalisierte Dokument an Sie zurückschickt.
All das funktioniert nur, wenn das Dokument, das Sie beim Landratsamt abgeben, die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Originaldokument
- nicht älter als 6 Monate (außer bei Sterbeurkunden, hier ist das Alter egal)
- ausgestellt vom Landratsamt Donau-Ries oder ausgestellt bzw. Kopie beglaubigt von einem Standesamt oder einer Pass- und Meldebehörde im Landkreis Donau-Ries
Um Ihr Dokument vorbeglaubigen zu können, bitten wir Sie, das beiliegende Datenblatt auszufüllen.
Dieses reichen Sie dann zusammen mit Ihrer Urkunde/Ihrem Dokument beim Landratsamt Donau-Ries auf einem der folgenden Übermittlungswege ein:
Postalisch an Landratsamt Donau-Ries
z.H. Herrn Hummel / Herrn Feller
Pflegstraße 2
86609 Donauwörth
Per Einwurf in den Briefkästen des Landratsamtes in Donauwörth oder Außenstelle Nördlingen mit dem Vermerk „z.H. Herrn Hummel / Herrn Feller“
Persönlich im Landratsamt Donau-Ries in Raum B022 nach vorheriger Vereinbarung unter 0906/74-3676
Sie haben Fragen zum Thema Apostille/Legalisation/Vorbeglaubigung?
- Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0906/74-1214 oder per Mail an patrick.hummel@lra-donau-ries.de