Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  • eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) besitzen,
  • über einen Flughafen einreisen wollen und dort auf exterritorialem Gebiet festgehalten werden, bevor über ihre Einreise entschieden ist,
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Kontakt
Asylbewerberleistungen
Fachbereich Sozialwesen
phone 0906 74-1503
mail asylbewerberleistung@lra-donau-ries.de

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