Asylbewerberleistungen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) besitzen,
- über einen Flughafen einreisen wollen und dort auf exterritorialem Gebiet festgehalten werden, bevor über ihre Einreise entschieden ist,
Kontakt
Benedikt Lebschi - Asylbewerberleistungen
Teamleitung
phone 0906 74-6016
mail benedikt.lebschi@lra-donau-ries.de
Teamleitung
phone 0906 74-6016
mail benedikt.lebschi@lra-donau-ries.de
Sarah Steidle
Systembeauftragte PROSOZ
Integrationskurs
phone 0906 74-6223
mail sarah.steidle@lra-donau-ries.de
Systembeauftragte PROSOZ
Integrationskurs
phone 0906 74-6223
mail sarah.steidle@lra-donau-ries.de
Anspruch besteht grundsätzlich auf:
- Grundleistungen: Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Leistungen für Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Die Deckung des physischen Existenzminimums erfolgt vorrangig durch Sachleistungen, ergänzt durch einen monatlichen Geldbetrag zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums.
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- Sonstige Leistungen (Leistungen, die in der Besonderheit eines Einzelfalls begründet sind)
Integrationskurs:
Asylbewerber, die eine Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 AsylG und die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Herkunftsländer
- Syrien
- Eritrea
- Somalia
besitzen, können im Rahmen des § 5b AsylbLG zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 AufenthG verpflichtet werden.