Aufenthaltstitel

Aufenthaltserlaubnis:

Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Ausländer nach der Einreise, die abhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Zweck und der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts entweder mit oder ohne Visum erfolgt ist, bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU beantragen. Den Antrag erhalten Sie bei der Ausländerbehörde, die auch Auskunft über die weiter erforderlichen Unterlagen gibt.

Kontakt
  • Carmen Heckl
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-130
    mail carmen.heckl@lra-donau-ries.de
  • Florian Stark
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6058
    mail florian.stark@lra-donau-ries.de
  • Günter Schiele
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-129
    mail guenter.schiele@lra-donau-ries.de
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    Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG:

    Eine Niederlassungserlaubnis und eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG sind Daueraufenthaltsrechttitel. Diese Aufenthaltstitel sind zeitlich und räumlich unbeschränkt und dürfen in der Regel nicht mehr mit Auflagen und Bedingungen versehen werden, sodass z.B. auch eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden kann. Den Antrag erhalten Sie bei der Ausländerbehörde, die auch Auskunft über die weiter erforderlichen Unterlagen gibt.

    Duldungen und Aufenthaltsgestattungen sind keine Aufenthaltstitel!

    Bei Fragen wenn Sie sich bitte an die hier aufgeführten Ansprechpartner des Landratsamtes Donau-Ries.

    Weitere Schlagworte: Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige

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