Aufenthaltstitel

Aufenthaltserlaubnis:

Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Ausländer nach der Einreise, die abhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Zweck und der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts entweder mit oder ohne Visum erfolgt ist, bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU beantragen. Den Antrag erhalten Sie bei der Ausländerbehörde, die auch Auskunft über die weiter erforderlichen Unterlagen gibt.

Kontakt
  • Carmen Heckl
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-3100
    mail aufenthalt@lra-donau-ries.de
  • Florian Stark
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6058
    mail aufenthalt@lra-donau-ries.de
  • Günter Schiele
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-3129
    mail aufenthalt@lra-donau-ries.de
  • Vera Berger
    Sachbearbeitung
    Zimmer: 34
    phone 0906 74-6084
    mail aufenthalt@lra-donau-ries.de
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