Aufenthaltstitel

Aufenthaltserlaubnis:

Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Ausländer nach der Einreise, die abhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Zweck und der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts entweder mit oder ohne Visum erfolgt ist, bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU beantragen. Den Antrag erhalten Sie bei der Ausländerbehörde, die auch Auskunft über die weiter erforderlichen Unterlagen gibt.

Kontakt
Carmen Heckl
Sachbearbeitung
phone 0906 74-3100
mail aufenthalt@lra-donau-ries.de
Florian Stark
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6058
mail aufenthalt@lra-donau-ries.de
Günter Schiele
Sachbearbeitung
phone 0906 74-3129
mail aufenthalt@lra-donau-ries.de
Vera Berger
Sachbearbeitung
Zimmer: 34
phone 0906 74-6084
mail aufenthalt@lra-donau-ries.de

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