Besuchsaufenthalt, Visum

Einladung von Ausländern, die für die Einreise ein Visum brauchen, zum Besuchsaufenthalt

Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten einem Drittstaatsangehörigen, der für die Einreise ein Visum benötigt, einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, weil er den erforderlichen Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts (Lebensunterhalt/ Krankenversicherungsschutz) im Rahmen des Visumverfahrens nicht erbringen kann?

Kontakt
  • Brigitte Maier
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-3148
    mail brigitte.maier@lra-donau-ries.de
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