Deutsche Staatsangehörigkeit

Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden. Er kann, auch wenn ein Anspruch auf Einbürgerung nicht besteht, unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung im Ermessenswege erwerben. In diesem Fall muss ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung gegeben sein.

Kontakt
  • Michael Feller
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-127
    mail michael.feller@lra-donau-ries.de
  • Johann Stark
    Fachbereichsleitung
    phone 0906 74-131
    mail johann.stark@lra-donau-ries.de
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    Welche Unterlagen Sie für die Einbürgerung vorlegen müssen erfragen Sie bitte bei der Staatsangehörigkeitsbehörde.

    Genauere Informationen finden Sie hier:

    Hier können Sie bereits vorab selbst prüfen ob Sie evtl. eingebürgert werden können:

    Quick-Check zur Einbürgerung

    Wichtiger Hinweis für kosovarische Staatsangehörige
    Bei der Einbürgerung von kosovarischen Staatsangehörigen wird auf die Aufgabe der serbischen Staatsangehörigkeit verzichtet und insoweit Mehrstaatigkeit hingenommen.

    Weitere Schlagworte: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung)

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