EU

EU-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz

Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und Staatsangehörige Islands, Liechtensteins und Norwegens sowie ihre Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union benötigen keinen Aufenthaltstitel.

Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Bürgern

Familienangehörigen von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind (sog. Drittstaatsangehörige), wird innerhalb von 6 Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, von Amts wegen eine „Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern" ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll. Eine Bescheinigung darüber, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind, erhält der Familienangehörige unverzüglich.

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Kontakt
  • Carmen Heckl
    Sachbearbeitung
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    Weitere Schlagworte: Aufenthalt von EU-Bürgern, ihren Angehörigen und Staatsangehörige aus der Schweiz und Großbritannien

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