EU

EU-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz

Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und Staatsangehörige Islands, Liechtensteins und Norwegens sowie ihre Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union benötigen keinen Aufenthaltstitel.

Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Bürgern

Familienangehörigen von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind (sog. Drittstaatsangehörige), wird innerhalb von 6 Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, von Amts wegen eine „Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern" ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll. Eine Bescheinigung darüber, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind, erhält der Familienangehörige unverzüglich.

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Kontakt
Carmen Heckl
Sachbearbeitung
phone 0906 74-3100
mail aufenthalt@lra-donau-ries.de
Florian Stark
Sachbearbeitung
phone 0906 74-6058
mail aufenthalt@lra-donau-ries.de
Günter Schiele
Sachbearbeitung
phone 0906 74-3129
mail aufenthalt@lra-donau-ries.de
Vera Berger
Sachbearbeitung
Zimmer: 34
phone 0906 74-6084
mail aufenthalt@lra-donau-ries.de

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