Staatsangehörigkeitsausweis
Deutschen Staatsangehörigen und Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann auf Antrag eine Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt werden, mit der der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird.
Im Regelfall wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben, wenn zumindest ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist. Weitere Erwerbsgründe stellen Einbürgerungen und seit dem Jahr 2000 auch der Geburtserwerb von Kindern ausländischer Eltern dar, wenn sich zumindest ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig gewöhnlich im Inland aufgehalten hat.