Die Schuleingangsuntersuchung wird bei allen Kindern des Jahrganges im Vorfeld der Einschulung durchgeführt. Sie dient als Hilfestellung für die Eltern und das Kind eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen, die für den Schulalltag relevant sind, so früh wie möglich zu erkennen.
Die Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder verpflichtend, die im kommenden Schuljahr die Schule besuchen wollen. Falls ein Kind vorzeitig Eingeschult werden soll, muss die Schuleingangsuntersuchung demensprechend frühzeitig durchgeführt werden.
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Bei der Untersuchung werden einfache, spielerische Test durchgeführt sowie ein Hör und ein Sehtest. Bei der Schuleingangsuntersuchung gibt es auch keine Spritzen oder ähnliches.
Ein Termin zur Untersuchung können Sie Online erhalten. Eine Buchung ist zwei Monate im Voraus möglich.
Hier kommen Sie zur Terminbuchung.
Folgendes ist zum Termin mitzubringen:
- das gelbe Vorsorgeheft
- den Impfausweis oder Impfbescheinigungen
- evtl. vorliegende Arztberichte
- ggf. Hörgerät oder Brille des Kindes
- auf freiwilliger Basis: einen ausgefüllten Anamnesebogen

Achtung
Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 ist nach Art. 14 Abs. 1 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzt (GDVG) für alle Kinder in Bayern verpflichtend. Falls Sie dies bei ihrem Kind verpasst haben, müssen Sie ihr Kind im Anschluss zu der Schuleingangsuntersuchung bei ihrem Gesundheitsamt zusätzlich schulärztlich untersuchen lassen. Falls ihr Kind weder an der U9 noch an der schulärztlichen Untersuchung teil, ist das Gesundheitsamt verpflichtet. das Jugendamt zu informieren.
Nähere Informationen zum Thema Schuleingangsuntersuchung finden Sie hier:
Bayerisches Landesamt - Informationen zur Schuleingangsuntersuchung