Terminvergabe für die Schuleingangsuntersuchung
Der Zeitpunkt der Einladung an die Personensorgeberechtigen richtet sich nach dem Geburtsdatum des Kindes, beginnend mit den geburtsältesten Kindern des Jahrgangs. Das Gesundheitsamt bietet online ein Terminsystem an, so dass mit Erhalt des Einladungsschreibens 4 Wochen Zeit haben, um einen Termin über das Portal zu buchen. Im jetzigen Untersuchungsjahr werden alle Kinder untersucht, die zwischen dem 01.10.2019 und dem 30.09.2020 geboren sind - dies gilt auch für sogenannte „Korridor-Kinder“ oder wenn ein Kind zurückgestellt werden soll. Der Einschulungskorridor liegt derzeit zwischen dem 01.07.2020 bis einschließlich 30.09.2020. Die Eltern von Kindern, die im Einschulungskorridor liegen, erhalten das Einladungsschreiben gegen Ende des Untersuchungsjahres, aber die Kinder müssen dennoch an der laufenden Schuleingangsuntersuchung teilnehmen.
Die Untersuchungen werden an den Dienststellen Donauwörth und Nördlingen angeboten. Für eine online Terminvereinbarung scannen Sie den QR-Code im persönlichen Anschreiben oder nutzen den Link zur Online-Terminbuchung. Terminabsagen und Terminumbuchungen können über das Portal erfolgen, wenn ein Termin online gebucht wurde. Falls Sie das Angebot einer eigenständigen Terminbuchung nicht nutzen, dann muss Ihnen ein verpflichtender Termin zugeteilt werden.
Was muss ich mitbringen zur Schuleingangsuntersuchung?
• gelbes Vorsorgeheft
• Impfausweis oder Impfbescheinigungen
• ggf. vorliegende Arztberichte
• ggf. Hörgerät oder Brille des Kindes
• auf freiwilliger Basis: ausgefüllter Anamnesebogen
Die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sind für alle Kinder in Bayern verpflichtend. Daher erleichtern Sie uns den Ablauf der Schuleingangsuntersuchung sehr, wenn Ihr Kind bei der Schuleingangsuntersuchung die Früherkennungsuntersuchung U9 vorweisen kann. Die schulärztliche Untersuchung ist nicht mit der U9 bzw. der U8 gleichzusetzen und ersetzt diese Früherkennungsuntersuchung nicht vollständig. Wenn bei Ihrem Kind kein Nachweis über die letzte altersentsprechende U-Untersuchung vorgelegt wird, ist die schulärztliche Untersuchung auf jeden Fall erforderlich. Bitte beachten Sie den vorgegebenen Zeitraum für die U9-Untersuchung Ihres Kindes! Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei der Praxis für Kinder- und Jugendgesundheit oder bei der hausärztlichen Praxis!
Sprachscreening über die Grundschulen
Das „Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung“ soll sicherstellen, dass der Sprachstand aller Kinder rechtzeitig vor der Einschulung erhoben wird. Für das Sprachscreening über die Grundschulen werden alle Kinder von der jeweiligen Sprengelgrundschule zu einem Sprachscreening eingeladen.
Die Grundschulen erheben in einem Sprachscreening den Sprachstand aller Kinder 1,5 Jahre vor der Einschulung. Jenes Screening findet zusätzlich zu der Sprachstandserhebung in den staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen und unabhängig von der Entwicklungsuntersuchung beim Gesundheitsamt statt.
Das Screening erfolgt unabhängig von der Entwicklungsuntersuchung beim Gesundheitsamt.
Ausnahmen gelten für Kinder mit:
• Bestätigung einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung ohne Sprachförderbedarf nach SISMIK bzw. SEDLAK
• Bestätigung des Besuchs einer Schulvorbereitenden oder einer Heilpädagogischen Einrichtung
Nähere Informationen zum Thema Schuleingangsuntersuchung finden Sie hier:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Informationen zur Schuleingangsuntersuchung
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales - Sprachstandserhebungen vor der Einschulung