Warum wurde die Schuleingangsuntersuchung reformiert?
Die reformierte Schuleingangsuntersuchung rückt den individuellen Förderbedarf von Kindern beim Übergang vom Kindergarten zur Schule in den Fokus. Ein erfolgreiches Pilotprojekt bestätigte den neuen Ansatz, der 2018 vom Bayerischen Ministerrat flächendeckend beschlossen wurde. Ab Frühjahr 2026 wird dieses Konzept im Landkreis Donau-Ries eingeführt. Ziel ist es, Entwicklungsrückstände rechtzeitig zu erkennen, insbesondere bei Seh- oder Hörstörungen, und durch kindgerechte Übungen die notwendigen Vorläuferfähigkeiten für Lesen, Schreiben und Rechnen zu fördern. Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie beim Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit.
Wie wird die Umstellung ablaufen?
Die reformierte Schuleingangsuntersuchung erweitert das Untersuchungsspektrum, um Rechenfähigkeiten, visuelle Wahrnehmung und Grobmotorik bereits bei 4- bis 5-jährigen Kindern zu prüfen. Der Untersuchungszeitpunkt wurde um ein Jahr vorverlegt, während Einschulungszeitpunkt und -alter unverändert bleiben. Ab April bis Mai 2026 werden erstmals Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren sind, eingeladen. Die Einladungen erfolgen gestaffelt, beginnend mit den ältesten Kindern des Jahrgangs. Während der Umstellungsphase wird das Schema altersgerecht angepasst und für alle Kinder einheitlich angewendet.
Einladung und Terminvergabe für die reformierte Schuleingangsuntersuchung
Sobald die Familien eine schriftliche Einladung vom Gesundheitsamt Donau-Ries erhalten, haben sie vier Wochen Zeit über unser Online-Portal einen Termin zu buchen. Bis zum Erhalt der Einladung brauchen die Sorgeberechtigten nicht aktiv tätig zu werden. Die Terminvereinbarung erfolgt einfach und bequem über den QR-Code in der Einladung oder nutzen Sie den Link zur Online-Terminbuchung. Dabei können Sie zwischen den Untersuchungsstandorten Donauwörth und Nördlingen wählen.
Wird innerhalb dieses Zeitraums kein Termin vereinbart, erhalten die Eltern automatisch einen verbindlichen Termin per Post!
Was muss ich zur reformierten Schuleingangsuntersuchung mitbringen?
- gelbes Vorsorgeheft (Nachweis der letzten U-Untersuchung U8/U9 je nach Alter)
- Impfausweis oder Impfbescheinigungen
- ggf. vorliegende Arztberichte
- ggf. Hörgerät oder Brille des Kindes
- ggf. HNO- oder augenärztliche Bescheinigung (wenn beim Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest gemacht wurde)
- Ausgefüllter, altersentsprechender Entwicklungsfragebogen zum betreffenden Kind
- auf freiwilliger Basis: ausgefüllter Anamnesebogen
Wichtige Hinweise:
- Die reformierte Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die im jeweiligen Zeitraum geboren sind, unabhängig davon ob sie zurückgestellt werden oder den Einschulungs-Korridor nutzen. (Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen).
- Kommen Sie bitte möglichst nur mit einer Begleitperson
- Falls bei Ihrem Kind eine schwere Behinderung oder eine schwere chronische Erkrankung vorliegt, nehmen Sie bitte nach Erhalt der Einladung mit dem Team der Schulgesundheit Kontakt auf. Gemäß § 6 Abs. 2 SchulgespflV kann das Schuleingangsscreening entfallen, wenn ein Nachweis zugrunde liegende schwere Erkrankung erbracht wird. Die Entscheidung darüber liegt beim Gesundheitsamt.
Nach Abschluss der Untersuchungen erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen für die Schuleinschreibung. Diese können auch bei der Schule nachreicht werden.
Schulärztliche Untersuchung
Eine schulärztliche Untersuchung ist verpflichtend, wenn zum Zeitpunkt des reformierten Schuleingangsscreenings kein Nachweis über die letzte Vorsorgeuntersuchung (meist U8) vorliegt, oder wenn im Rahmen des Screenings Hinweise auf gesundheitliche Auffälligkeiten oder Besonderheiten in der kindlichen Entwicklung festgestellt werden. In diesen Fällen erfolgt eine weiterführende ärztliche Abklärung durch das Gesundheitsamt. Bitte beachten Sie, dass die schulärztliche Untersuchung nicht der U8/U9 entspricht und diese nicht vollständig ersetzen kann.
Bei der schulärztlichen Untersuchung wird das Kind körperlich untersucht und sein Entwicklungsstand festgestellt. Hier kann die Dauer abhängig vom Untersuchungsumfang unterschiedlich lang sein.
Þ Planen Sie daher bitte eine ausreichende Zeitreserve!
Bei auffälligen Befunden wird die Ärztin/der Arzt des Gesundheitsamtes eine Vorstellung des Kindes zur weiteren Abklärung beim Kinder-/ Haus- oder Facharzt empfehlen.
Wichtig:
Bitte denken Sie an den vorgesehenen Zeitraum für die U8/U9-Untersuchung Ihres Kindes und vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei Ihrer Praxis für Kinder- und Jugendgesundheit oder bei Ihrer hausärztlichen Praxis! Wird dieser Zeitraum überschritten, übernehmen viele Krankenkassen die Kosten nicht mehr. Ärztinnen und Ärzte dürfen die Untersuchung dann als IGeL-Leistung abrechnen. Eine nachträgliche Terminvergabe ist daher meist nicht möglich.
Sprachscreening über die Grundschulen
Das „Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung“ soll sicherstellen, dass der Sprachstand aller Kinder rechtzeitig vor der Einschulung erhoben wird. Für das Sprachscreening über die Grundschulen werden alle Kinder von der jeweiligen Sprengelgrundschule zu einem Sprachscreening eingeladen.
Die Grundschulen erheben in einem Sprachscreening den Sprachstand aller Kinder 1,5 Jahre vor der Einschulung. Jenes Screening findet zusätzlich zu der Sprachstandserhebung in den staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen und unabhängig von der Entwicklungsuntersuchung beim Gesundheitsamt statt.
Das Screening erfolgt unabhängig von der Entwicklungsuntersuchung beim Gesundheitsamt.
Ausnahmen gelten für Kinder mit:
- Bestätigung einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung ohne Sprachförderbedarf nach SISMIK bzw. SEDLAK
- Bestätigung des Besuchs einer Schulvorbereitenden oder einer Heilpädagogischen Einrichtung
Weitere Informationen finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
"Sprachkakaos" - Kindersprachkurse für Kinder mit Migrationshintergrund
Mit dem Projekt "Lernpaten 3500" des Sozialamts des LRA stehen diesen Kindern ehrenamtliche Lernpatinnen und -paten zur Seite und fördern die Kinder im Kindergartenalter spielerisch in Kleingruppen an öffentlichen Orten.
Die kostenlosen Sprachkurse dauern altersadaptiert etwa 45-60 Minuten und neben den „Lerneinheiten“ soll es auch Zeit für freies Spielen und Austausch geben.
Mehr Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des Sozialamts