Schuleingangsuntersuchung

Mit der Einschulung beginnt für Sie und Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt, bei der Sie unser Team der Schulgesundheit bei Fragen und bestehenden Unsicherheiten gerne unterstützen möchte.

Die Schuleingangsuntersuchung findet nur einmal statt und ist für alle Kinder verpflichtend, die im kommenden Schuljahr die Schule besuchen werden.

Der Zeitpunkt der Einladungen an die Personensorgeberechtigen richtet sich nach dem Geburtsdatum, beginnend mit den geburtsältesten Kindern.

In diesem Schuljahr werden alle Kinder untersucht, die zwischen dem 01.10. 2017 und dem 30. 09. 2018 geboren sind, auch wenn es sich um sog. „Korridor-Kinder“ handelt, bzw. ein Kind zurückgestellt werden soll.

Nach Erhalt des persönlichen Anschreibens können Sie sich mit Hilfe des QR-Codes online einen Untersuchungstermin buchen. Der Link zur Onlinebuchung sowie alle weiteren Handlungsschritte sind in dem Persönlichen Anschreiben an Sie aufgeführt.

Die Schuleingangsuntersuchung umfasst zunächst bei allen Kindern ein Schuleingangsscreening mit Seh-, Hör-, Sprach-, und Entwicklungstests, das durch unser Team der Schulgesundheit in kindgerechter Form durchgeführt wird.

Die Früherkennungsuntersuchungen U1- U9 ( gemäß Art.12 Abs.3 GDG) sind für alle Kinder in Bayern verpflichtend. Daher erleichtern Sie uns den Ablauf der Untersuchungen sehr, wenn Ihr Kind bei der Schuleingangsuntersuchung bereits die Früherkennungsuntersuchung U9 vorweisen kann

 

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Achtung

Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 ist nach Art. 14 Abs. 1 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzt (GDVG) für alle Kinder in Bayern verpflichtend. Falls Sie dies bei ihrem Kind verpasst haben, müssen Sie ihr Kind im Anschluss zu der Schuleingangsuntersuchung bei ihrem Gesundheitsamt zusätzlich schulärztlich untersuchen lassen. Falls ihr Kind weder an der U9 noch an der schulärztlichen Untersuchung teil, ist das Gesundheitsamt verpflichtet. das Jugendamt zu informieren.

​​Nähere Informationen zum Thema Schuleingangsuntersuchung finden Sie hier:

Bayerisches Landesamt - Informationen zur Schuleingangsuntersuchung

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