Wenn Sie sich in einem der folgenden Heilberufe niederlassen wollen, müssen Sie nach Art. 12 und Art. 18 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) die Aufnahme, Änderung und Beendigung Ihrer Tätigkeit dem örtlichem Gesundheitsamt melden:
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Heilpraktiker/in
- Ergotherapeut/in
- Logopäde/Logopädin
- Orthoptist/in
- Physiotherapeut/in Masseur
- Masseur/in und medizinischer Bademeister/in
- Diätassistent/in
- medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent/in
- medizinisch-technischer Radiologieassistent/in
- medizinisch-technischer Assistent/in für Funktionsdiagnostik
- veterinärmedizinisch-technischer Assistent/in
- Podologe/Podologin
- Notfallsanitäter/in
- pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
- Altenpfleger/in
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Berufsurkunde (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
- Bescheinigung Ihrer Haftpflichtversicherung
- Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz
- Allgemeinen Meldebogen der Stammdaten
- Speziellen Meldebogen für Ihre Berufsgruppe
Meldebögen:
Allgemeiner Meldebogen der Stammdaten
Achtung: Sowohl der Meldebogen Stammdaten als auch der entsprechende Meldebogen zur beruflichen Tätigkeit müssen ausgefüllt werden! Somit sind zwei Bögen erforderlich.
Altenpfleger/in
Diätassistent/in
Ergotherapeut/in
Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/in
Hebammen und Entbindungspfleger
Heilpraktiker/in
Logopäde/Logopädin
Orthoptist/in
Physiotherapeut/in
Podologe/Podologin
Rettungsassistent/insektoraler Heilpraktiker/in für Psychotherapie
Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen zum Thema Meldung von Heilberufen finden Sie hier:
Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetz GDVG