Reisen mit Betäubungsmitteln

Reisende benötigen bei Grenz- und Zollkontrollen für mitgeführte und zu den Betäubungsmitteln zählende Arzneimittel eine amtlich beglaubigte ärztliche Bescheinigung. Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) darf ein Arzt Betäubungsmittel (BtM) in angemessener Menge verschreiben. Ein Patient darf die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf ausführen oder einführen. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig. Die Bescheinigung ist vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen.

Kontakt
  • Reisen mit Betäubungsmitteln
    phone 0906/74-1310
    mail gesundheitswesen@lra-donau-ries.de
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