Reisen mit Betäubungsmitteln

Reisende Patienten benötigen oft für mitgeführte, zu den Betäubungsmitteln zählende Arzneimittel bei Grenz- und Zollkontrollen eine ärztliche Bescheinigung. Für die dem Betäubungsmittelrecht unterliegende Medikation, wie etwa starke Schmerzmittel, gelten besondere Auflagen. Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) darf ein Arzt für Patienten Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Der Patient darf die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen.

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