Medizinisches Gutachterwesen
Im Gesundheitsamt Donau-Ries wird ein breites Spektrum an amtsärztlichen Untersuchungen und medizinischen Gutachten angeboten. Hierunter fallen Begutachtungen
- im Beamtenrecht (Einstellung/Verbeamtung, Dienstunfall, Dienstfähigkeit, Beihilfe),
- im Sozialrecht (Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch),
- zur Kapitalabfindung,
- zum Steuerausgleich,
- für Prüflinge: z. B. Krankheitsbedingte Prüfungsverhinderung, Nachteilsausgleiche
- Im schulärztlichen Dienst (Schulabsentismus, Schulfähigkeit, Schulsportbefreiung)
Auftraggeber hierzu sind meist andere Behörden. Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter können die Untersuchungen jedoch in der Regel nur den Bürgerinnen und Bürgern angeboten werden, die ihren Wohnsitz im Landkreis Donau-Ries haben.
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Terminvergabe und Unterlagen
Für eine Terminvergabe können Sie sich über unser sicheres Kontaktformular oder einfach via Email an uns wenden.
Bitte vergessen Sie nicht ihre vollständigen Personen- und Adressdaten sowie den Untersuchungsauftrag selbst. Ohne den konkreten Untersuchungsauftrag können wir keine Terminvereinbarung vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass ärztliche Atteste in der Regel nicht den gesamten Behandlungsverlauf darstellen, so dass wir primär um ausführlichere Verlaufsdokumente bzw. Arztbriefe bitten. Bei wenig aussagekräftigen Attesten kann es notwendig werden, die ausführlichen Unterlagen dennoch anzufordern, was zu einer erhöhten Bearbeitungszeit führt.
Zudem ist es dem Bearbeitungsprozess dienlich, wenn uns die relevanten Unterlagen zur medizinischen Vorgeschichte frühestmöglich, spätestens jedoch 3 Werktage vor dem eigentlichen Untersuchungstermin vorliegen. Etwaige noch erforderliche Unterlagen können dann frühzeitig zurückgemeldet werden.
Wir weisen darauf hin, dass durch Verzögerungen wie oben genannt eine Fertigstellung des Gutachtens bis zu der im Untersuchungsauftrag angegebenen Frist nicht garantiert werden kann.
Amtsärztliche Untersuchung zur Einstellung / Vorbereiten der Verbeamtung
Bei einer erstmaligen Einstellung in den öffentlichen Dienst bzw. in ein (zukünftiges) Beamtenverhältnis gibt der neue Arbeitgeber bzw. Dienstherr eine amtsärztliche Untersuchung vor Beginn in Auftrag.
Bei dieser Untersuchung müssen alle körperlichen Aspekte sowie Anhaltspunkte aus der Vorgeschichte einbezogen werden, die dann zusammen mit den erhobenen Befunden die Grundlage für eine Lebensarbeitszeitprognose bilden. Alle Angaben sollten belegt werden können.
Bitte bringen Sie mit:
- Gültiges Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis)
- Auftrag des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers
- Gelbes Impfbuch
- Vorhandene Orthesen wie z. B. Brille, Hörgerät, etc.
- Bei bestehenden oder durchgemachten behandlungsbedürftigen Erkrankungen, die über Bagatellinfekte hinausgehen, bringen Sie bitte auch sämtliche ausführlichen Arztbriefe mit
(Bitte beachten Sie an dieser Stelle, dass wir ausführliche Arztbriefe und Verlaufsdokumentationen benötigen; Atteste werden diesen Anforderungen meist nicht gerecht und ziehen eine verlängerte Bearbeitungszeit nach sich!)
Kosten
In der Regel werden die Kosten vom Auftraggeber übernommen.
Amtsärztliche Stellungnahme Dienstfähigkeit/Dienstunfall
Innerhalb eines Beamtenverhältnisses kann es zu erforderlichen Gutachten bei längerer Abwesenheit oder stattgehabten Dienstunfällen der Betroffenen Beamtinnen und Beamten kommen. In der Regel wird das Gesundheitsamt über den Dienstherrn bzw. die Beihilfestelle beauftragt.
Bitte bringen Sie mit:
- Gültiges Ausweisdokument
- Sämtliche ausführlichen Unterlagen zu den notwendigen Untersuchungen und Behandlungen
(Bitte beachten Sie an dieser Stelle, dass wir ausführliche Arztbriefe und Verlaufsdokumentationen benötigen; Atteste werden diesen Anforderungen meist nicht gerecht und ziehen eine verlängerte Bearbeitungszeit nach sich!) - Ggf. zur Behandlung zugehörige Orthesen
- Ausgefüllter und unterschriebener Anamnesebogen
Kosten
In der Regel werden die Kosten vom Auftraggeber übernommen.
Amtsärztliche Stellungnahme möglicher Steuerausgleich
Finanzielle Aufwendungen im Krankheitsfall können bei der Steuer geltend gemacht werden. Bei einigen Heilmaßnahmen oder dem Kauf eines medizinischen Hilfsmittels reicht ein Attest des behandelnden Arztes allerdings nicht aus. Insoweit benötigen Sie schon vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb des medizinischen Hilfsmittels ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Eine Auflistung der betroffenen Heilmaßnahmen bzw. medizinischen Hilfsmittel finden Sie in der Regelung des § 64 Absatz 1 Nummer 2 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung:
- Bade- oder Heilkur
- psychotherapeutische Behandlung
- eine medizinisch erforderliche auswärtige Unterbringung eines an einer Behinderung leidenden Kindes des Steuerpflichtigen,
- Betreuung des Steuerpflichtigen durch eine Begleitperson
- medizinische Hilfsmittel, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind,
- wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, wie z. B. Frisch- und Trockenzellenbehandlungen, Sauerstoff-, Chelat- und Eigenbluttherapie.
Bitte bringen Sie mit:
- Gültiges Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis)
- Kostenvoranschlag der geplanten Maßnahme (Kur, Operation, …)
- Ausführlicher Facharztbrief zur geplanten Maßnahme
- Dokumentation, ob vorangehend anderweitige medizinische Maßnahmen stattfanden
- Ausgefüllter und unterschriebener Anamnesebogen
Kosten
Je nach Aufwand des Gutachtens im Rahmen zwischen 47 - 165 €.
Kapitalabfindung
Es soll der gesamte Gesundheitszustand des Antragsstellers dahingehend überprüft werden, ob gesundheitliche Anhaltspunkte erkennbar sind, welche den Wegfall der Versorgungsbezüge des Abfindungszeitraumes von 10 Jahren wahrscheinlich machen.
Bitte bringen Sie mit:
- Gültiges Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis)
- Schreiben des Amtsgerichts, der Rentenkasse oder der Bundeswehr
- Aussagekräftige und ausführliche Arztbriefe zu bestehenden oder durchgemachten behandlungsbedürftigen Erkrankungen
- Ausgefüllter und unterschriebener Anamnesebogen
Kosten
Je nach Aufwand des Gutachtens im Rahmen zwischen 47 - 165 €.
Prüfungsverhinderung bzw. Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Je nach Prüfung kommen hier andere Vorschriften zum Tragen. Bitte lesen Sie hierzu Ihre Prüfungsordnung, welche Vorgaben es zum Verfahren seitens der Bildungseinrichtung gibt.
Bitte bringen Sie mit:
- Gültiges Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis)
- Ausgefüllter und unterschriebener Anamnesebogen
- Bei Nachteilsausgleich: Relevante vorhandene Orthesen wie z. B. Brille, Hörgerät, usw., sowie ausführliche aussagekräftige Arztbriefe, ggf. Behindertenausweis
- Bei Prüfungsverhinderung: Tagesaktueller ärztlicher Untersuchungsbefund bzw. Arztbrief des behandelnden Arztes
Kosten
Die Kosten für eine Begutachtung im Erkrankungsfall liegen bei 20 €. Für Schüler bzw. Abiturienten ist das Gutachten kostenfrei.
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