Tuberkulosefürsorge

Die Tuberkulosefürsorge ist die Anlaufstelle für alle Anliegen rund um das Thema Tuberkulose (TBC). Unser Ziel ist es, sowohl Erkrankte als auch Kontaktpersonen und Interessierte zu informieren und zu unterstützen. Hier finden Sie wichtige Informationen, die Ihnen helfen, sich und andere Personen zu schützen.

Die Tuberkulose gehört zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes ergibt sich hier aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Kontakt
  • Tuberkulosefürsorge
    phone 0906/74-1310
    mail sozialmedizin@lra-donau-ries.de
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    Erkrankung und Symptomatik

    Tuberkulose ist eine ansteckende Erkrankung, die hauptsächlich die Lunge betrifft, aber auch andere Organe befallen kann. Sie wird durch das Bakterium Mycobacterium tuberculosis verursacht. Die Krankheit wird in der Regel durch die Luft übertragen, wenn eine infizierte Person hustet oder niest und dabei kleine Tröpfchen mit den Bakterien in die Luft abgibt. Wenn diese Tröpfchen von anderen Personen eingeatmet werden, dann können sie zu einer Infektion führen.
    Zu den häufigsten Symptomen der Tuberkulose gehören:
    · anhaltender Husten (länger als 3 Wochen)
    · Gewichtsverlust
    · Nachtschweiß
    · Fieber
    · Müdigkeit

    Verlauf

    Nur etwa 5 bis 10 % der Jugendlichen und Erwachsenen erkranken nach einer Ansteckung. Bei Kleinkindern und Menschen mit ausgeprägter Abwehrschwäche erkranken ca. 20 bis 40 %. Nach einer Ansteckung mit Tuberkulose-Erregern gibt es drei mögliche Verläufe:

    1. Die eigene Immunabwehr bekämpft die Erkrankung noch vor Ausbruch im Körper erfolgreich.
    2. Die Erreger verbleiben zunächst schlummernd im Körper und bei nachlassender Immunabwehr kann die Erkrankung auch erst nach mehreren Jahren ausbrechen (= latente Infektion). Bei infizierten Kindern bricht die Erkrankung häufiger und oft schon im 1. Jahr nach der Ansteckung aus. Erkrankte Kinder haben oft keine typischen Beschwerden, sondern fallen evtl. nur durch eine verzögerte Entwicklung auf.
    3. Die Krankheit bricht sofort nach der Ansteckung aus.

    Ansteckungsfähigkeit

    Ansteckend sind Patienten mit einer offenen Lungentuberkulose, solange sie vermehrungsfähige Erreger mit dem Husten ausscheiden und diese Erreger im Auswurf nachweisbar sind. Bei der Einnahme von wirksamen Medikamenten sind Erkrankte meist nach 2 bis 3 Wochen nicht mehr ansteckend.
    Das Gesundheitsamt bietet allen Betroffenen sowie deren Kontakten und Angehörigen umfassende Beratungen und Informationen zum Thema Tuberkulose an.

    Diagnostik

    Die Infektion mit Tuberkulose kann meist 6 bis 8 Wochen nach der Übertragung nachgewiesen werden. Das Gesundheitsamt führt eigenständig einen Großteil der Untersuchungen während der Überwachung aus und entscheidet in eigenem Ermessen, welche Untersuchung zielführend anzuwenden ist. Neben der individuellen Patientengeschichte und eventuell vorhandenen Risikofaktoren besteht das Diagnoseverfahren aus mehreren Komponenten:
    • mikrobiologische Untersuchung (vorrangig des Hustenauswurfs)
    • Bluttests wie der Interferon-Gamma Release Assay (IGRA)
    • bildgebende Verfahren wie Röntgenaufnahmen der Lunge
    • Computertomographie des Brustkorbs

    Therapie und Nachbetreuung

    Die Behandlung der aktiven Tuberkulose erfolgt in der Regel mit einer Kombination von Antibiotika über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten. Die Standardtherapie umfasst 4 Antibiotika. Es ist äußerst wichtig, die Medikamente regelmäßig und wie vom Arzt verordnet einzunehmen, um Resistenzen zu vermeiden! Bei resistenten Tuberkulose-Erkrankungen kann eine längere und komplexere Therapie mit anderen Medikamenten erforderlich werden.
    Bei einer Infektion ohne aktive Erkrankung kann eine vorbeugende Behandlung mit Medikamenten erfolgen, um das Risiko einer aktiven Erkrankung zu reduzieren. Seltener und vorrangig bei Kindern werden Teile der Medikation zur Vermeidung einer Ansteckung verabreicht als Chemo-Prophylaxe, z. B. bei ansteckungsfähig erkrankten Eltern.

    In Deutschland wird seit 1998 aufgrund einer niedrigen Erkrankungsinzidenz die BCG-Impfung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) nicht mehr empfohlen.

    Beratung und weitere Informationsquellen

    Das Gesundheitsamt berät im Fall des Auftretens von Tuberkuloseerkrankungen Privatpersonen, Praxen, Seniorenheime, Krankenhäuser und Gemeinschaftseinrichtungen. Vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gibt es Informationsflyer in verschiedenen Sprachen sowie ein Merkblatt für Schulleitungen, Lehrkräfte, Schulkinder und Familien.

    Detaillierte medizinische Hintergrundinformationen zur Symptomatik, Diagnostik und Behandlung der Erkrankung finden Sie auch beim Robert-Koch-Institut (RKI) zur Tuberkulose, beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Tuberkulose oder beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) im Erregersteckbrief Tuberkulose. Das Deutsche Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK) beantwortet häufig gestellte Fragen und bietet aktuelle Leitlinien und Empfehlungen für behandelnde Ärzte.

    Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt

    Das Gesundheitsamt wird Sie kontaktieren, wenn Sie selbst an Tuberkulose erkrankt sind, wenn Sie selbst als erkrankungsverdächtig gelten oder wenn Sie als Kontaktperson zu einer erkrankten Person genannt wurden. Wir begleiten Sie so lange Sie für Andere eine Gefahr darstellen bzw. bis nach amtsärztlicher Einschätzung eine Weiterverbreitung der Erkrankung ausgeschlossen ist. Dies kann mehrere Monate dauern und in Ausnahmefällen auch 1 bis 2 Jahre umfassen. Das Gesundheitsamt überwacht die Ergebnisse und die Wahrnehmung von Kontrollterminen beim behandelnden Arzt. Gegebenenfalls leitet die Tuberkulosefürsorge weitere Untersuchungen und Schutzmaßnahmen ein, falls die Therapie nicht zum gewünschten Erfolg führen sollte.
    Ein wichtiger Teil der Tuberkulosebekämpfung ist die Nachverfolgung von Kontaktpersonen. Das Gesundheitsamt ermittelt Personen, die Kontakt zu einem an Tuberkulose erkrankten Patienten hatten, und bietet Beratungen und Untersuchungen an.

    Kontakt zum Gesundheitsamt

    Für weitere Informationen und zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die Verbreitung von Tuberkulose zu verhindern und die Gesundheit unserer Gemeinschaft zu schützen. Nutzen Sie bitte unser sicheres Kontaktformular. Schicken Sie hierüber Unterlagen an uns und nennen Sie das Aktenzeichen, falls dies bereits vorhanden ist. Dadurch können wir Ihre Anfrage schneller und leichter bearbeiten.

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