EU-Badegewässer
EU-Badegewässer
In die Liste der EU-Badegewässer werden gemäß EU-Badegewässerrichtlinie nur die Gewässer aufgenommen, bei denen mit einer großen Zahl von Badenden gerechnet wird und für die auf Dauer kein Badeverbot erlassen wurde oder vom Baden dauerhaft abgeraten wird.
EU-Badegewässer werden regelmäßig, an fest vorgegebenen Terminen in der Badesaison auf Wasserqualität, Hygiene und Sicherheit überwacht. Gemäß § 6 der Bayerischen Badegewässerverordnung (BayBadeGewV) erstellen die Kreisverwaltungsbehörden unter Mitwirkung der wasserwirtschaftlichen Fachbehörden Badegewässerprofile, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden müssen. Badegewässerprofile umfassen eine geographische, hydrologische und physikalische Beschreibung der Badestelle. Weiterhin müssen potentielle Kontaminationsquellen ermittelt und bewertet werden. Die konkreten Vorgaben zur Profilerstellung und Überwachung finden Sie in der Anlage 3 der BayBadeGewV.
Mit der Aufnahme eines Gewässers in die EU-Badegewässerliste sind Qualitätskontrollen des Wassers an der Badestelle durch die Gesundheitsämter verbunden. In Bayern werden sechs Proben pro Badestelle vor und in der Badesaison von 15. Mai bis 15. September genommen. Diese Wasserproben werden am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht.
Neben den regelmäßigen Untersuchungen zur Wasserqualität müssen EU-Badegewässer auch weitere Hygienestandards gewährleisten. Badegäste sollten beispielsweise Zugang zu Toiletten und Duschen haben. Zudem sollten Sicherheitsmaßnahmen wie Rettungsschwimmer und geeignete Rettungseinrichtungen vorhanden sein.
Die Informationen über die Wasserqualität und eventuelle Risiken (z.B. bei Verunreinigungen) müssen durch Schilder oder online Veröffentlichungen bereitgestellt werden.
Sie finden detaillierte Informationen sowie Probenergebnisse zu den drei EU-Badegewässern im Landkreis Donau-Ries auf der jeweiligen Unterseite:
Einstufung der EU-Badegewässer
Die Legende zur Einstufung von EU-Badegewässern zeigt, wie gut die Wasserqualität ist. Es gibt vier Kategorien:
Diese Einstufungen helfen Badegästen, informierte Entscheidungen über die Sicherheit des Badens zu treffen.
Die verwendeten Schilder orientieren sich am internationalen Symbol für Badeverbot:
Weitere Informationen zur Qualität der Bayerischen Badegewässer finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und zur Qualität der Europäischen Badegewässer beim Umweltbundesamt (UBA).