Badewasserhygiene im Landkreis

Zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten gehört nach wie vor das Baden und Schwimmen in natürlichen Gewässern. Diese Aktivitäten sind in Deutschland vielerorts in öffentlichen Bädern und Badegewässern möglich. Die Badesaison beginnt am 15. Mai und endet am 15. September eines Jahres. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind in § 37 Absatz 2 IfSG die Anforderungen an die Beschaffenheit von Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern, Gewerbebetrieben und in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen. Dort heißt es: „Schwimm- und Badebeckenwasser [...] muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.”

Kontakt
  • Badewasserhygiene
    phone 0906/74-1313
    mail hygiene@lra-donau-ries.de
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