EU-Badegewässer Wemding

Waldsee Wemding

Ca. 2 km nordöstlich der historischen Altstadt von Wemding liegt der Waldsee. Hier handelt es sich um einen Naturbadesee. Die Erholungsanlage ist mit den erforderlichen Einrichtungen wie Wasserwacht, Parkplatz, WC, Kiosk und mehreren Liegewiesen ausgestattet. Dem See benachbart befindet sich ein Campingplatz.

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Lageplan

Eine Einstufung nach EU-Badegewässerrichtlinie wird unter Durchführung einer speziellen Konformitätsberechnung vorgenommen. Hierzu werden alle Messwerte der letzten 4 Jahre herangezogen. Bei neugemeldeten oder nach Sanierungsmaßnahmen wieder zugelassenen EU-Badeplätzen kann eine Berechnung auch für einen Zeitraum von weniger als 4 Jahren durchgeführt werden, doch müssen mindestens 16 Proben vorliegen.

Berücksichtigter Zeitraum für die Berechnung:  

2018 | 2019 | 2020 | 2021

Aktuelle EU Einstufung der Badegewässerqualität für den Waldsee Wemding:


Ergebnisse der Badesaison 2023

Datum Wassertemperatur Escherichiacoli/100 ml i.Enterokokken/100ml Bewertung
02.05.2023
Vorsaisonprobe
2,8 °C 10 <10 ohne Beanstandung
22.05.2023 18,8 °C <10 <10 ohne Beanstandung
19.06.2023 23,8 °C 10 <10 ohne Beanstandung
17.07.2023 26,5 °C <10 <10 ohne Beanstandung
16.08.2023 25,3 °C <10 <10 ohne Beanstandung
11.09.2023 22,4 °C 10 <10 ohne Beanstandung

 

Legende: EU - Einstufung der Badegewässerqualität:

Einstufung des Badegewässers in den vergangenen Jahren

Durch die Konformitätsberechnung sind die ehemaligen jährlichen Einstufungen abgelöst worden. Bei Interesse an den jahresbezogenen Einstufungen kann man sich über folgenden Link informieren:

www.eea.europa.eu

Auffällige Ereignisse in der Badesaison

Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Hierüber werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.

Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn

  • nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht,
  • bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
  • Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.

Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht.

Die Aufhebung eines Badeverbots erfolgt dann, wenn eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr zu befürchten ist. Ein Badeverbot aufgrund der überschrittenen Einzelwerte mit Enterokokken bzw. Escherichia coli kann dann aufgehoben werden, wenn Untersuchungen an zwei nachfolgenden Tagen erbringen, dass die Einzelwerte wieder im akzeptablen Bereich liegen.

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