Trinkwasserhygiene

Die Trinkwasserverordnung regelt die Trinkwasserhygiene und bringt in der aktuellen Version von 2023 einige Neuerungen mit sich:

Kontakt
  • Trinkwasserhygiene
    phone 0906/74-1313
    mail hyhiene@lra-donau-ries.de
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    • Neben der Präzisierung des 2021 eingeführten risikobasierten Ansatzes des Trinkwasserschutzes (RAP), der eine
      präventive Überwachung der gesamten Wasserversorgungskette ermöglicht, wurden neue
      Untersuchungsparameter eingeführt und einzelne Grenzwerte weiter gesenkt.
    • Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind nun verpflichtet, alte Bleileitungen auszutauschen oder stillzulegen,
      um gesundheitliche Risiken zu minimieren.
    • Die Informationspflichten für Wasserversorgungsunternehmen wurden erweitert. Verbraucher müssen nun
      detaillierter informiert werden über die Qualität ihres Trinkwassers, Preisgestaltung und individuelle
      Verbrauchsdaten.
    • Die chemische Überwachung wurde ebenfalls ausgeweitet, insbesondere auf Industriechemikalien wie PFAS, die
      sich in der Umwelt und im menschlichen Körper anreichern können.

    Insgesamt sorgt die neue Verordnung für eine noch strengere Kontrolle und höhere Sicherheitsstandards im
    Trinkwasserschutz.

    Beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit finden Sie eine Übersichtsliste aller in Bayern zugelassener
    Untersuchungsstellen für Untersuchungen gemäß Trinkwasserverordnung.

    Meldung von Trinkwasseranlagen

    Da bei der Errichtung, (Wieder-)Inbetriebnahme, Änderung oder Stilllegung einer Trinkwasserinstallation bzw. einer
    Wasserversorgungsanlage gemäß §11 der Trinkwasserverordnung eine Meldung an das Gesundheitsamt erforderlich ist,
    bieten wir Ihnen an dieser Stelle eine Meldung über unser sicheres digitales Meldeformular für die In- und
    Außerbetriebnahme sowie für Änderungen bei Trinkwasserinstallationen und Wasserversorgungsanlagen (§11 TrinkwV). Dieses Meldeformular erfasst alle für eine Meldung erforderlichen Informationen.


    Unter die verpflichtende Meldung von Trinkwasseranlagen fallen auch öffentliche Trinkwasserspender oder zeitweise betriebene Wasserversorgungsanlagen wie z.B. auf Volks- oder Straßenfesten. Das Gesundheitsamt hat die aktuellen
    Regelungen und Pflichten für den Betrieb öffentlicher Trinkwasserspender bzw. Trinkwasserbrunnen sowie für die
    zeitweise betriebenen Wasserversorgungsanlagen auf Merkblättern zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass es sich
    hier um gesetzliche Vorgaben handelt, die im Merkblatt für öffentliche Trinkwasserspender/Trinkwasserbrunnen und im
    Merkblatt

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