Betreuungsstelle

Wir informieren und beraten Sie

  • über die Voraussetzungen einer rechtlichen Betreuung
  • wie Sie eine Betreuung anregen
  • über den Ablauf des Betreuungsverfahrens
  • zu alternativen Hilfsangeboten
  • über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Wir prüfen im richterlichen Auftrag

  • ob ein Unterstützungsbedarf im Sinne des Betreuungsrechts vorliegt und erstellen eine schriftliche Stellungnahme für das Betreuungsgericht

Beglaubigung von Vorsorgevollmachten

Kontakt
  • Betreuungsstelle
    Sachbearbeitung
    Äbtissin-Gunderada-Straße 3
    phone 0906 74-473
    mail betreuungsstelle@lra-donau-ries.de
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    Die Rechtliche Betreuung

    Durch Krankheit, Unfall oder im Alter kann man in eine Lage kommen, in der man vorübergehend oder auf längere Zeit rechtliche Entscheidungen für sich nicht mehr selbst treffen kann. Haben Sie bereits eine Vertrauensperson im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt, kann diese für Sie handeln. Ist das nicht der Fall und reichen andere Unterstützungsangebote nicht aus, kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer für Sie bestellen, welcher wichtige Angelegenheiten für Sie regeln kann.

    Wer kann eine rechtliche Betreuung anregen?
    Sie können für sich selbst einen Antrag auf Bestellung eines rechtlichen Betreuers stellen. Eine Betreuungsanregung kann aber auch jede andere Person aus dem sozialen Umfeld oder einer Institution vornehmen. Die Betreuung ist schriftlich bei dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht anzuregen.

    Was bedeutet die Anregung einer Betreuung konkret für die betroffene Person?
    Die Person wird angehört und kann Ihre Wünsche und Vorstellungen äußern. Wohl und Wünsche der betroffenen Menschen stehen immer im Mittelpunkt einer rechtlichen Betreuung. In der Regel erfolgt eine fachärztliche Begutachtung. Bei Anordnung einer rechtlichen Betreuung können, abhängig vom Vermögen, Verfahrenskosten entstehen.

    Der betroffene Mensch wird nicht entmündigt!

    Wer wird zum Betreuer bestellt?
    Falls möglich und vorhanden, werden nahe Angehörige oder wichtige Bezugspersonen berücksichtigt. Die Wünsche des Betroffenen sind verbindlich, wenn die vorgeschlagene Person geeignet ist. Fremde Betreuer (ehrenamtlich oder beruflich) werden nur bestellt, wenn kein Angehöriger dieses Amt übernehmen kann.

    Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorab schriftlich festlegen, wer im Falle einer für Sie notwendigen Betreuung zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll.

    Aufgaben des Betreuers
    Ein rechtlicher Betreuer vertritt den Betroffenen in den erforderlichen Bereichen gesetzlich. Die Ausführung von z.B. Körperpflege gehört nicht zu seinen Aufgaben, ein Betreuer hat dies aber zu organisieren. Seine Aufgaben ergeben sich aus den jeweiligen Aufgabenkreisen. Dazu können gehören: die Gesundheitssorge, die Vermögenssorge, die Aufenthaltsbestimmung und vieles mehr.

    Wer entscheidet über die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung?
    Die schlussendliche Entscheidung über ein Betreuungsverfahren trifft das Betreuungsgericht auf Grundlage einer ärztlichen Einschätzung, einer ausführlichen Stellungnahme der Betreuungsstelle sowie – sofern möglich – einer persönlichen Anhörung des Betroffenen.

    Für den Landkreis Donau-Ries zuständig ist:

    Amtsgericht Nördlingen
    Abteilung für Betreuungssachen
    Tändelmarkt 5
    86720 Nördlingen

     

    Private Vorsorge zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung

    Was ist eine Vorsorgevollmacht?
    Damit ermächtigen Sie eine oder mehrere Personen, an Ihrer Stelle für Sie zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie können in Ihrer Vorsorgevollmacht eine einzige Person mit allen Sie angehenden Entscheidungen betrauen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, einzelne Angelegenheiten, z.B. die Erledigung Ihrer Bankgeschäfte, der einen Person anzuvertrauen, z.B. alle Entscheidungen betreffend Ihre Gesundheit und ärztliche Behandlungen der anderen.

    Was ist eine Patientenverfügung?
    Eine Patientenverfügung ist eine verbindliche Anweisung für behandelnde Ärzte, Pflegepersonal, Bevollmächtigte und Betreuer, in der Sie bestimmen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen bzw. nicht wünschen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind zu entscheiden. Über eine eindeutige Patientenverfügung darf sich niemand hinwegsetzen. Andernfalls macht er sich wegen Körperverletzung strafbar. Eine Patientenverfügung ist eine nicht notwendige, aber immer sinnvolle Ergänzung der Vorsorgevollmacht.

    Besonderheit Betreuungsverfügung:
    Damit können Sie verbindlich festlegen, wer Ihr Betreuer werden soll, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben, wird das Betreuungsgericht aktiv. Es stellt Ihnen zwecks Erledigung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten einen Betreuer an die Seite. Bei der Auswahl der Person ist es grundsätzlich an Ihre Anweisung in der Betreuungsverfügung gebunden.

     

    Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

    Weitere Schlagworte: Betreuungsstelle, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, vollmacht, hilfe, vorsorge, alter, unterstützung, beratung, fachstelle, betreuung, aufsicht, demenz, psychisch