Senioren & Menschen mit Behinderung
Kino für alle: Barrierefreie Open-Air Kinoveranstaltung am 25. August im Nördlinger Ochsenzwinger
In einigen Bereichen des öffentlichen Lebens ist es für Menschen mit Behinderung oftmals immer noch nicht möglich, teilzuhaben. Das betrifft auch den Gang ins Kino. Das Landratsamt und die Gesundheitsregionplus setzen deshalb gemeinsam mit dem Inklusionsbeirat Donau-Ries, dem Inklusionsrat Nördlingen und dem Movieworld Nördlingen ein Zeichen und machen Kino auch für Menschen mit Behinderung erlebbar.
Der Landkreis Donau-Ries sieht das Thema Inklusion als oberstes Ziel und möchte das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung schützen, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten, Benachteiligung beseitigen und verhindern, sowie behinderten Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Auch das Thema „Seniorenpolitik“ betrifft die ganze Gesellschaft, sowohl die Jungen wie auch die Älteren. Deshalb ist es von Vorteil, wenn eine zukunftsorientierte Seniorenarbeit in einer kommunalen Grundkonzeption verankert ist. Hierfür steht das Seniorenpolitische Gesamtkonzept im Landkreis Donau Ries.
Die Aussagen und Empfehlungen im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept sollen Impulse für die künftige Seniorenpolitik des Landkreises und seiner Städte, Märkte und Gemeinden geben. Es dient den politisch Verantwortlichen und der Verwaltung als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage.
Beauftragter für die Belange von Menschen mit einer Behinderung
Der Landkreis Donau-Ries sieht das Thema Inklusion als oberstes Ziel und möchte das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung schützen, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten, Benachteiligung beseitigen und verhindern, sowie behinderten Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Christian Trollmann, Beauftragter für die Belange von Menschen mit einer Behinderung im Landkreis Donau-Ries, zur Verfügung.
Seniorenpolitisches Gesamtkonzept
Die bayerischen Landkreise werden durch Artikel 69 des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzes (AGSG) verpflichtet, ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept aufzustellen.