„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
(§ 1 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VIII –Kinder- und Jugendhilfe)
Die öffentliche Jugendhilfe hat den gesetzlichen Auftrag, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
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Das Amt für Jugend und Familie unterstützt Eltern sowie Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf vorbeugende, familienunterstützende Angebote, die dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen.
Das Aufgabenspektrum reicht von der Sicherstellung des Unterhalts für die Kinder über die Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung, die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.
An das Jugendamt können sich insbesondere auch Kinder und Jugendliche wenden, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.