Beurkundung, Sorgeregister
Beurkundungen
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt für bestimmte Erklärungen im Bereich des Familienrechts eine öffentliche Beurkundung als Voraussetzung der Wirksamkeit der Erklärung vor. Einige dieser Beurkundungen können nach vorheriger Terminvereinbarung auch bei der Urkundsperson des Amtes für Jugend und Familie vorgenommen werden.
Welche Erklärungen können z.B. beim Amt für Jugend und Familie beurkundet werden?
- Vaterschaftsanerkennungen
- Zustimmungen zur Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtungen
- gemeinsame Sorgeerklärungen
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