Beurkundung, Sorgeregister
Beurkundungen
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt für bestimmte Erklärungen im Bereich des Familienrechts eine öffentliche Beurkundung als Voraussetzung der Wirksamkeit der Erklärung vor. Einige dieser Beurkundungen können nach vorheriger Terminvereinbarung auch bei der Urkundsperson des Amtes für Jugend und Familie vorgenommen werden.
Welche Erklärungen können z.B. beim Amt für Jugend und Familie beurkundet werden?
- Vaterschaftsanerkennungen
- Zustimmungen zur Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtungen
- gemeinsame Sorgeerklärungen
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund von aktuellen Personalengpässen weisen wir darauf hin, dass eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung auch bei den örtlichen Standesämtern bzw. bei Notariaten möglich ist, die ebenfalls u. a. Unterhaltsurkunden gebührenfrei (wenngleich nicht auslagefrei) vornehmen.