Erziehungs- & Eingliederungshilfe

Junge Menschen haben das Recht auf Förderung und Erziehung. Eltern haben für sich und ihre Kinder Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Erziehungshilfen sind in den §§ 27 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) geregelt.

Kontakt
  • Amt für Jugend und Familie - Erziehungshilfen
    phone 0906 74-6238
    mail erziehungshilfen@lra-donau-ries.de
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