Jugendhilfe im Strafverfahren

Was ist die Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren?

  • die sozialen, pädagogischen und persönlichen Gesichtspunkte im Verfahren zur Geltung zu bringen, die für eine Beurteilung des Beschuldigten und der ihm zur Last gelegten Tat(en) wichtig sein können
  • die Jugendhilfe im Strafverfahren ist weder Verteidiger noch vertritt sie die Interessen der Anklage
  • sie wird in allen Strafverfahren, die Jugendliche (zwischen 14 und noch nicht 18 Jahren) und Heranwachsende (zwischen 18 und noch nicht 21 Jahren) betreffen, herangezogen
Kontakt
  • Amt für Jugend und Familie - JuHiS
    phone 0906 74-6870
    mail juhis@lra-donau-ries.de
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