Jugendhilfe im Strafverfahren
Was ist die Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren?
- die sozialen, pädagogischen und persönlichen Gesichtspunkte im Verfahren zur Geltung zu bringen, die für eine Beurteilung des Beschuldigten und der ihm zur Last gelegten Tat(en) wichtig sein können
- die Jugendhilfe im Strafverfahren ist weder Verteidiger noch vertritt sie die Interessen der Anklage
- sie wird in allen Strafverfahren, die Jugendliche (zwischen 14 und noch nicht 18 Jahren) und Heranwachsende (zwischen 18 und noch nicht 21 Jahren) betreffen, herangezogen