Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist eine definierte Pflichtaufgabe der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist ein zentrales steuerungsunterstützendes Instrument zur systematischen und beteiligungsorientierten Entwicklung der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe.

Ziel ist, ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot zu gewährleisten, welches zur Gestaltung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihrer Familien beiträgt.

Die konkrete Ausgestaltung der Jugendhilfeplanung unterscheidet sich nach den lokalen Gegebenheiten und wird in der Regel gemeinsam zwischen Jugendhilfeausschuss, der Verwaltung des Jugendamtes und den freien Trägern ausgehandelt und beschlossen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch beschreibt der Begriff Jugendhilfeplanung dabei sowohl den Prozess der Jugendhilfeplanung, als auch die Arbeit der Jugendhilfeplanungsfachkräfte. In der Mehrzahl der bayerischen Jugendämter sind eine oder mehrere Fachkräfte mit der Koordination, Steuerung und teils operativen Durchführung der Aufgaben beauftragt.
(Quelle: Bayerisches Landesjugendamt)

 

Kontakt
Amt für Jugend und Familie - Jugendhilfeplanung
phone 0906 74-3711
mail jugendhilfeplanung@lra-donau-ries.de

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