Jugendhilfeplanung

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (kurz: KJHG) verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe - also den Landkreis Donau-Ries - zur Jugendhilfeplanung. Die Planung im Bereich der Jugendhilfe ist also eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die vom Kreisjugendamt in die Praxis umgesetzt werden muss.

Die Jugendhilfeplanung ist dabei das zentrale strategische Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe. In der Jugendhilfe­planung arbeiten die Träger der öffent­lichen und die Akteure der freien Kinder- und Jugendhilfe und ihre Partner insbesondere aus Gesundheitswesen, Schule und Ar­beits­verwaltung zusammen. Sie sorgen dafür, dass eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfelandschaft auf- und ausgebaut und qualifiziert werden kann, die auf die tatsächlichen Bedarfe junger Menschen und ihrer Familien abgestimmt ist. Dadurch können die vielfältigen Angebote, Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Kinder– und Jugendhilfe lebensnah ausgestaltet werden. (Quelle: Bayerisches Landesjugendamt)

Kontakt
  • Amt für Jugend und Familie - Jugendhilfeplanung
    phone 0906 74-6238
    mail jugendhilfeplanung@lra-donau-ries.de
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    Welche Themengebiete bearbeitet die Jugendhilfeplanung?

    Die Planung orientiert sich am Kinder- und Jugendhilfegesetz. Dort steht, welche Angebote und Leistungen im Bereich der Jugendhilfe zu erbringen sind. Grundsätzlich sind das:

    • „Jugendarbeit"
    • „Kinder in Tagesbetreuung"
    • „Erzieherische Hilfen"
    • „Familienförderung"

    Wer ist beteiligt?

    Die Planungsverantwortung trägt der Landkreis Donau-Ries mit der Stelle der Jugendhilfeplanung.

    Die wichtigsten Weichenstellungen erfolgen durch einen Unterausschuss zur Jugendhilfeplanung, der mit Vertretern der Jugend-/Wohlfahrtsverbände und der politischen Parteien besetzt ist.

    Die Inhalte und Methoden für die einzelnen Teilpläne werden in einer Arbeitsgruppe entwickelt, die mit Fachleuten u.a. aus den jeweiligen Arbeitsfeldern besetzt ist.

    In Fachgesprächen erfolgt eine intensive Befassung und Abstimmung mit einem breiten Expertenkreis. Es werden alle Betroffenen (also auch: Kreisangehörige Gemeinden, Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) an der Planung beteiligt.

    Wie funktionierts?

    Jugendhilfeplanung besteht aus drei Schritten:

    • 1. Der Bestand an Einrichtungen und Diensten soll festgestellt werden („Was ist vorhanden?").
    • 2. Der Bedarf soll ermittelt werden („Was ist notwendig?").
    • 3. Die Vorhaben zur Befriedigung des Bedarfs sollen geplant werden („Was ist zu tun?").

    In allen Schritten, aber v.a. bei der Ermittlung des Bedarfs, sollen die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen berücksichtigt werden.

    Was gehört noch zur Jugendhilfeplanung?

    Um die Wirkung sozialer und räumlicher Umwelt auf Kinder, Jugendliche und Familien zu erfassen, wurde im Jahr 2000 erstmals eine Sozialraumanalyse für den Landkreis Donau-Ries erstellt. Sie beschreibt, wie sich sozial belastende Faktoren (z.B. Arbeitslosigkeit, Jugendkriminalität) im Landkreis Donau-Ries verteilen. Eine Fortschreibung der Sozialraumanalyse erfolgt alle 3 Jahre.

    Zur Beschreibung der unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Kommunen wurde 1999 eine Bevölkerungsprognose entwickelt, die ebenfalls alle 3 Jahre fortgeschrieben wird.

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