Jugendhilfeplanung
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (kurz: KJHG) verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe - also den Landkreis Donau-Ries - zur Jugendhilfeplanung. Die Planung im Bereich der Jugendhilfe ist also eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die vom Kreisjugendamt in die Praxis umgesetzt werden muss.
Die Jugendhilfeplanung ist dabei das zentrale strategische Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe. In der Jugendhilfeplanung arbeiten die Träger der öffentlichen und die Akteure der freien Kinder- und Jugendhilfe und ihre Partner insbesondere aus Gesundheitswesen, Schule und Arbeitsverwaltung zusammen. Sie sorgen dafür, dass eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfelandschaft auf- und ausgebaut und qualifiziert werden kann, die auf die tatsächlichen Bedarfe junger Menschen und ihrer Familien abgestimmt ist. Dadurch können die vielfältigen Angebote, Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Kinder– und Jugendhilfe lebensnah ausgestaltet werden. (Quelle: Bayerisches Landesjugendamt)
phone 0906 74-6238
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