Jugend & Familie
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
(§ 1 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VIII –Kinder- und Jugendhilfe)
Die öffentliche Jugendhilfe hat den gesetzlichen Auftrag, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
Dienststelle Donauwörth
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Dienststelle Nördlingen
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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Familie an der Dienststelle Nördlingen finden Sie im Hafenmarkt 2, 86720 Nördlingen