Jugend & Familie

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
(§ 1 Absatz 1 Sozialgesetzbuch VIII –Kinder- und Jugendhilfe)

Die öffentliche Jugendhilfe hat den gesetzlichen Auftrag, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

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Kontakt
  • Amt für Jugend und Familie
    Dienststelle Donauwörth
    phone 0906 74-6238
    mail jugendamt@lra-donau-ries.de
  • Amt für Jugend und Familie - Nördlingen
    Dienststelle Nördlingen
    phone 0906 74-6870
    mail jugendamt@lra-donau-ries.de
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