Kindertagesstätten
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht ab Vollendung des
1. Lebensjahres bis zum Schuleintritt. Kinder mit Behinderung können im Rahmen von Einzelintegrationsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden.
Alle Kinderbetreuungssysteme haben den gesetzlichen Auftrag, Kinder zu bilden, zu erziehen und zu betreuen.
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