Jugendbeauftragte in Kommunen
Die kreisangehörigen Gemeinden sollen im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Die Kommunale Jugendarbeit der Landkreise berät und unterstützt die kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben und trägt erforderlichenfalls durch finanzielle Zuwendungen zur Sicherung und zum gleichmäßigen Ausbau eines bedarfsgerechten Leistungsangebots bei.