Rund um den Jugendschutz
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Kinder und Jugendliche müssen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Auch die Eltern müssen befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
