Unterhaltsvorschuss
Wer kann Unterhaltsvorschuss erhalten?
Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wenn das Kind
- im Inland bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben keine Waisenbezüge mindestens in Höhe der jeweiligen Unterhaltsvorschussleistung erhält
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