Vormundschaft - Pflegschaft

Die gesetzliche Vormundschaft tritt mit der Geburt eines Kindes ein, dessen Mutter minderjährig und nicht verheiratet ist. Der Vormund übernimmt alle Teile der elterlichen Sorge und trifft damit alle Entscheidungen zum Kind nach Rücksprache mit der minderjährigen Mutter. Die gesetzliche Vormundschaft endet mit der Volljährigkeit der Kindsmutter automatisch.

Kontakt
  • Amt für Jugend und Familie - Vormundschaft
    phone 0906 74-6238
    mail vormundschaft@lra-donau-ries.de
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