Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe übernimmt nach Antragstellung der Sorgeberechtigten und Vorliegen der Voraussetzungen die Kosten für folgende Leistungen:
- Erziehungsbeistandschaft
- Unterbringung aufgrund einer Notsituation
- Pflegegeld an die Pflegepersonen im Rahmen der Vollzeitpflege
- Heimerziehung oder eine betreute Wohnform
- Mutter-Kind-Einrichtung
- Betreuung in einer Heilpädagogischen Tagesstätte
- Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie
- Heilpädagogische Behandlung
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Übernahme von Beiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kosten der Kindertagespflege
