attach_money ambulante, teilstationäre und stationäre Jugendhilfen
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe übernimmt nach Antragstellung der Sorgeberechtigten und Vorliegen der Voraussetzungen die Kosten für folgende Leistungen
- · Erziehungsbeistandschaft
- · Unterbringung aufgrund einer Notsituation
- · Pflegegeld an die Pflegepersonen im Rahmen der Vollzeitpflege
- · Heimerziehung oder eine betreute Wohnform
- · Mutter-Kind-Einrichtung
- · Betreuung in einer Heilpädagogischen Tagesstätte
- · Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie
- · Heilpädagogische Behandlung
- · Sozialpädagogische Familienhilfe
Bei teil- oder vollstationärer Hilfe ist zu prüfen, ob dem Kind, Jugendlichen oder jungen Volljährigen und seinen Eltern die Übernahme der Kosten ganz oder teilweise selbst zuzumuten ist, oder ob vom Kind, dem Jugendlichen, jungen Volljährigen oder den Eltern aus dem jeweiligen Einkommen ein Kostenbeitrag zu fordern ist.
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