Stationäre Pflege (§43 SGB XI)

Wenn die ambulante Versorgung zuhause nicht mehr stattfinden kann, gibt es die stationäre Versorgung für Pflegebedürftige.

Reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken, ist von der pflegebedürftigen Person ein Eigenanteil zu zahlen.

Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen stets weitere Kosten an, Kosten für die Unterbringung und Verpflegung. Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen können je nach Einrichtung unterschiedlich ausfallen. Informieren Sie sich bitte bei der Auswahl eines Heims darüber.

Pflegebedürftige müssen zunächst ihr eigenes Einkommen und Vermögen, sowie die Leistungen der Pflegeversicherung einsetzen, bevor der Bezirk Schwaben Hilfe zur Pflege gewährt. Für einen Sprechtag können Sie einen Termin beim Bezirk Schwaben vereinbaren.

Weitere Informationen zur Versorgung und Finanzierung

Kontakt

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