Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  • eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) besitzen,
  • über einen Flughafen einreisen wollen und dort auf exterritorialem Gebiet festgehalten werden, bevor über ihre Einreise entschieden ist,
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Kontakt
  • Benedikt Lebschi
    Teamleitung
    phone 0906 74-6016
    mail asylbewerberleistungen@lra-donau-ries.de
  • Luisa Anderl
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6176
    mail asylbewerberleistungen@lra-donau-ries.de
  • Carolin Bauer
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6139
    mail asylbewerberleistungen@lra-donau-ries.de
  • Johannes Endmeier
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-585
    mail asylbewerberleistungen@lra-donau-ries.de
  • Navid Hamid
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-469
    mail asylbewerberleistungen@lra-donau-ries.de
  • Benjamin Schneider
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6136
    mail asylbewerberleistungen@lra-donau-ries.de
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    Anspruch besteht grundsätzlich auf:

    • Grundleistungen: Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Leistungen für Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Die Deckung des physischen Existenzminimums erfolgt vorrangig durch Sachleistungen, ergänzt durch einen monatlichen Geldbetrag zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums.
    • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
    • Sonstige Leistungen (Leistungen, die in der Besonderheit eines Einzelfalls begründet sind)
    Weitere Schlagworte: Asylbewerberleistungen

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