Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  • eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) besitzen,
  • über einen Flughafen einreisen wollen und dort auf exterritorialem Gebiet festgehalten werden, bevor über ihre Einreise entschieden ist,
↓ Mehr anzeigen ↓
Kontakt
  • Asylbewerberleistungen
    Fachbereich Sozialwesen
    phone 0906 74-1503
    mail asylbewerberleistungsgesetz@lra-donau-ries.de
  • Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.