Bildung & Teilhabe

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern einkommensschwacher Familien ermöglicht werden, gezielt zusätzliche Schul- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen. Der Landkreis Donau-Ries möchte jedem Kind nach seinen persönlichen Fähigkeiten Entwicklungsmöglichkeiten bieten.

Im Landkreis Donau-Ries können Leistungen beim Landratsamt, Fachbereich Sozialwesen, beantragt werden.

Kontakt
  • Madelaine Öxler
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen A - D, F - Hi, S
    phone 0906 74-6283
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
  • Andrea Zinsmeister
    Sachbearbeitung
    Buchstabenbereich Hj - Mo
    phone 0906 74-367
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
  • Sabrina Haupt
    Sachbearbeitung
    Buchstabenbereich E, Mp - R, T - Z
    phone 0906 74-6018
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
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    Zu den Berechtigten zählen Familien, die

    • Leistungen nach dem SGB II (= Bürgergeld),
    • Wohngeld,
    • Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,
    • Asylbewerberleistungen oder einen
    • Kinderzuschlag beziehen.


    Die Bedarfe für Bildung und Teilhabe umfassen folgende Leistungen:

    Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres:
    • ein- und mehrtägige Ausflüge von Schul- oder Kindertageseinrichtungen
    • persönlicher Schulbedarf (Gewährung der Leistung zum 01. August und zum 01. Februar, Empfänger von SGB II-Leistungen erhalten diesen direkt vom Jobcenter)
    • Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen
    • gemeinschaftliches Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtung

    Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
    • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Beiträge für Sportvereine, Musikunterricht, Freizeiten, Ferienprogramme o. ä.)

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sind die Leistungen (außer Schulbedarf) in der Regel mit dem Leistungsanbieter direkt abzurechnen.

    Im Anschluss finden Sie Formulare, die Sie downloaden und ausfüllen können. Darin enthalten sind auch Hinweise auf die Unterlagen, die vorzulegen sind. Wir bitten darauf zu achten, dass diese vollständig vorgelegt werden, da es sonst zu Nachfragen und Verzögerungen kommt. Ihre Anträge werden erst bearbeitet, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.

    Achten Sie bitte darauf, dass Sie vor Antragsstellung keine Zahlungen leisten.

    Weitere Schlagworte: Bildung & Teilhabe (Kinderzuschlag, SGB II, SGB XII, WoGG)