Grundsicherung im Alter & bei Erwerbsminderung

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können, erhalten auf Antrag Leistungen wenn sie:

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Kontakt
  • Beate Sprater
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen mit O, P und T - Z
    phone 0906 74-6254
    mail beate.sprater@lra-donau-ries.de
  • Laura Bader
    Stellvertretende Teamleitung
    Zuständig für Namen von A - F
    phone 0906 74-6235
    mail laura.bader@lra-donau-ries.de
  • Karolin Burgetsmeier
    Teamleitung
    Zuständig für Namen mit M, N
    phone 0906 74-6124
    mail karolin.burgetsmeier@lra-donau-ries.de
  • Barbara Stegmair
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen von G - L
    phone 0906 74-6017
    mail barbara.stegmair@lra-donau-ries.de
  • Bettina Schiele
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen von Q - S
    phone 0906 74-294
    mail bettina.schiele@lra-donau-ries.de
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    Weitere Schlagworte: Grundsicherung im Alter & bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)

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