Hilfe zum Lebensunterhalt

Personen die unabhängig von der aktuellen Arbeitsmarktlage vorübergehend erwerbsgemindert sind und sich nicht durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft oder ihres Einkommens und Vermögens selbst helfen können, erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt soweit sie weder von ihren Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern vorrangig Unterstützung erhalten.

Wichtig:

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Kontakt
  • Laura Bader
    Teamleitung, Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen mit E
    phone 0906 74-6235
    mail laura.bader@lra-donau-ries.de
  • Karolin Lanzel
    Stellvertretende Teamleitung
    Zuständig für Namen mit F, G, M, N
    phone 0906 74-6124
    mail karolin.burgetsmeier@lra-donau-ries.de
  • Barbara Stegmair
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen von H - L
    phone 0906 74-6017
    mail barbara.stegmair@lra-donau-ries.de
  • Bettina Schiele
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen von Q - S
    phone 0906 74-294
    mail bettina.schiele@lra-donau-ries.de
  • Sandra Lang
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-6236
    mail sandra.lang@lra-donau-ries.de
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    Weitere Schlagworte: Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)

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