Hilfe zum Lebensunterhalt

Personen die unabhängig von der aktuellen Arbeitsmarktlage vorübergehend erwerbsgemindert sind und sich nicht durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft oder ihres Einkommens und Vermögens selbst helfen können, erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt soweit sie weder von ihren Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern vorrangig Unterstützung erhalten.

Wichtig:

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Kontakt
  • Laura Bader
    Teamleitung, Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen mit E
    phone 0906 74-6235
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
  • Beate Sprater
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen mit A, Ka-Koc, O, P, T - Z
    phone 0906 74-6254
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
  • Daniel Seefried
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen B, C, D, G, I, J
    phone 0906 74-6078
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
  • Madelaine Öxler
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen Kod-Kz, Hi-Hz, St
    phone 0906 74-6283
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
  • Hannah Schreiber
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen F, Ha-He, L - N
    phone 0906 74-6259
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
  • Bettina Schiele
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen von Q, R, S (ohne St), Sch
    phone 0906 74-6344
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
  • Madelaine Öxler
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen Kod-Kz, Hi-Hz, St
    phone 0906 74-6283
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
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    Weitere Schlagworte: Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)

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