Hilfe zum Lebensunterhalt

Personen die unabhängig von der aktuellen Arbeitsmarktlage vorübergehend erwerbsgemindert sind und sich nicht durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft oder ihres Einkommens und Vermögens selbst helfen können, erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt soweit sie weder von ihren Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern vorrangig Unterstützung erhalten.

Wichtig:

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Kontakt
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
    Fachbereich Sozialwesen
    phone 0906 74-1500
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
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    Weitere Schlagworte: Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)

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