Hilfe zum Lebensunterhalt

Personen die unabhängig von der aktuellen Arbeitsmarktlage vorübergehend erwerbsgemindert sind und sich nicht durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft oder ihres Einkommens und Vermögens selbst helfen können, erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt soweit sie weder von ihren Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern vorrangig Unterstützung erhalten.

Wichtig:

↓ Mehr anzeigen ↓
Kontakt
  • Laura Bader
    Teamleitung, Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen mit E
    phone 0906 74-6235
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
  • Beate Sprater
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen mit A, O, P, T - Z
    phone 0906 74-6254
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
  • Daniel Seefried
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen B, C, D, G
    phone 0906 74-6078
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
  • Sandra Lang
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen H – K
    phone 0906 74-6236
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
  • Hannah Schreiber
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen F, L - N
    phone 0906 74-6259
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
  • Bettina Schiele
    Sachbearbeitung
    Zuständig für Namen von Q - Sch
    phone 0906 74-294
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
  • Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Weitere Schlagworte: Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.