Hilfe zum Lebensunterhalt
Personen die unabhängig von der aktuellen Arbeitsmarktlage vorübergehend erwerbsgemindert sind und sich nicht durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft oder ihres Einkommens und Vermögens selbst helfen können, erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt soweit sie weder von ihren Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern vorrangig Unterstützung erhalten.
Wichtig:
Kontakt
Hilfe zum Lebensunterhalt
Fachbereich Sozialwesen
phone 0906 74-1500
mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
web https://fms.donau-ries.de/formcycle/form/alias/1/kontakt_lra/?skip=1&tf_wen=Sozialhilfe
Fachbereich Sozialwesen
phone 0906 74-1500
mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
web https://fms.donau-ries.de/formcycle/form/alias/1/kontakt_lra/?skip=1&tf_wen=Sozialhilfe
Weitere Schlagworte: Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)