Hilfe zur Gesundheit

Wer nicht bei einer gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung versichert und außerdem bedürftig im Sinne des Gesetzes ist, hat Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit.

Der Leistungsumfang soll dem der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Leistungsberechtigte sind dadurch Kassenpatienten gleichgestellt.

Kontakt
  • Hilfe zur Gesundheit
    Fachbereich Sozialwesen
    phone 0906 74-1050
    mail sozialwesen@lra-donau-ries.de
  • Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Weitere Schlagworte: Hilfe zur Gesundheit

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.

    Es wurden keine Einträge gefunden.