Kriegsopferfürsorge

Beschädigte und Hinterbliebene, denen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopfer) oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes z. B. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (Wehrdienst), dem Zivildienstgesetz (Zivildienst), dem Häftlingshilfegesetz  (ehemalige politische Häftlinge), dem Bundesseuchengesetz (Hilfen bei Impfschäden) oder dem Gesetz  über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz gewährt wird oder voraussichtlich gewährt werden kann, können auch Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten.

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Kontakt
  • Verena Gayer
    Sachbearbeitung
    phone 0906 74-144
    mail sozialhilfe@lra-donau-ries.de
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